Ernährungstherapie/-beratung nach § 43 SGB V
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Eine Erkrankung entsteht in einigen Fällen nicht durch eine falsche Ernährungsweise, sondern kann u.a. auch erblich oder autoimmun bedingt sein. Hierbei ist eine Ernährungsumstellung notwendig, wie z.B. bei Zöliakie (Gluten Unverträglichkeit). Die Ernährungstherapie (§ 43 SGB V) ist wertvoll und wichtig, wenn eine Krankheit durch falsche Ernährung negativ beeinflusst oder verursacht wird. Eine individuelle Anpassung der Ernährung kann sich positiv auf einen Krankheitsverlauf auswirken.
Ein wirkungsvolles Mittel zur Linderung von Beschwerden bei:
ist eine gesunde Ernährung in Ihrem Alltag. Oft wird die positive Wirksamkeit der richtigen Auswahl von Lebensmitteln für eine Gesundheit oder Genesung unterschätzt.
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