Gesetzliche Krankenkassen erstatten in den meisten Fällen einen Teil der Kosten für eine Ernährungstherapie (§ 43 SGB V). Es sollte eine ärztliche Notwenigkeitsverordnung (siehe PDF), vom Arzt ausgefüllt, vorliegen.
Unsere Leistungen sind von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und werden entsprechend bezuschusst.
Privatversicherung - natürlich auch
Einige private Krankenversicherungen haben die Ernährungsberatung in Ihrem Katalog. Sie dürfen natürlich ebenfalls an einer Ernährungsberatung teilnehmen.
Von einer Kostenübernahme oder einer Kostenbeteiligung können Sie nicht automatisch ausgehen, weil diese abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung sind.
Erkundigen Sie sich doch bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, wenn für Sie eine Kostenübernahme bzw. -beteiligung in Frage kommt.
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